zum Inhalt springen

Auszüge aus der Benutzungsordnung für die PC-Pools der Philosophischen Fakultät vom 21. November 2012

Durch die Freischaltung und die Benutzung der PCs in den eHumanities-Pools erklären Sie sich mit der geltenden Benutzungsordnung einverstanden. Diese kann hier vollständig abgerufen werden. Die Benutzungsordnung umfasst unter anderem:
 

  • Die PC-Pools erheben personenbezogene Daten, wie Nutzername, Druckaufträge etc.. Diese Daten werden ausschließlich zum fehlerfreien Betrieb unserer Services verwendet und 14 Tage nach Speicherung anonymisiert.

  • Die Computer-Pools „Forschendes Lernen“ (FL-Pool), „Vermitteltes Lernen“ (VL-Pool), S60 und das Media-Lab dienen den Zwecken des wissenschaftlichen Arbeitens, der Forschung und der Lehre.

  • Im gemeinsamen Interesse aller Benutzer ist in allen Benutzungsbereichen die Mitnahme und der Verzehr von Lebensmitteln zu unterlassen. Getränke sind nur in geschlossenen Behältern erlaubt.
  • Die Benutzenden sind dazu angehalten für eine ruhige Arbeitsatmosphäre zu sorgen.
  • Das Telefonieren ist in den Räumen der PC-Pools nicht gestattet. Das Smartphone ist stumm zu schalten.
  • Es dürfen keine Arbeitsplätze blockiert werden. Liegengelassene Gegenstände werden entfernt. 6 Monate nach Fund, werden Datenspeicher anonymisiert und formatiert.
  • PCs mit angeschlossenem Scanner sind vorrangig für das Scannen von Dokumenten gedacht. Sie sind von anderen Benutzenden freizugeben, wenn sie jemand für diesen Zweck nutzen möchte.
  • Der PC mit angeschlossenem Buchscanner im VL-Pool ist ausschließlich für die Benutzung des Buchscanners freigegeben.
  • Das Aufsichtspersonal übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Arbeitsmaterialien und Gegenstände (Bücher, Notebooks, Taschen etc.). Sämtliche Gegenstände sind beim Verlassen des Pools vom Arbeitsplatz zu entfernen und mitzunehmen.
  • Die Benutzenden haftet für alle Schäden, die er durch Nichtbeachtung der Benutzungsordnung oder der zu ihrer Durchführung erlassenen Anordnungen verursacht hat.
  • Alle technischen Geräte sind ausschließlich vom Administrator zu warten.
  • Den Anweisungen des Aufsichtpersonals ist jederzeit und in vollem Umfang Folge zu leisten. Auf Verlangen des Aufsichtpersonals ist der Studierendenausweis, der den/die NutzerIn als Student/In der Philosophischen Fakultät ausweist, vorzuweisen.
  • Das PC-Pool-Personal ist berechtigt, Kontrollmaßnahmen (etwa Raumverweis oder Sperrung des Accounts) zu ergreifen, die zur Sicherung der Pools erforderlich sind.

Nutzungsprioritäten

Die Nutzung der PC-Pools ist allen Studierenden und Lehrenden der Philosophischen Fakultät möglich, die über einen Mitarbeiter- oder einen S-Mail-Account verfügen. Voraussetzung für die Nutzung ist eine einmalige Freischaltung, die entweder bei der Aufsicht des PC-Pools Forschendes Lernen oder des PC-Pools Vermitteltes Lernen erfolgen kann. Nach dieser Freischaltung können die Computer in den PC-Pools genutzt werden.

Sperrung von Benutzer*innen

Den Anweisungen der Aufsicht ist Folge zu leisten. Bei Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen des Pools ist die Sperrung der betreffenden Benutzer_innen möglich.

Wenn das Aufsichtspersonal einzelne Nutzer_innen sperrt erfolgt automatisch eine Meldung bei der Koordination der PC-Pools, die sich dann mit den betroffenen Nutzer_innen in Verbidnung setzt. Wenn Sie von einer Sperrung betroffen sind und nicht kontaktiert wurden wenden Sie sich bitte an die Koordination der PC-Pools. Die Kontaktdaten finden Sie hier oder nutzen Sie das Kontaktformular.