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Auszüge aus der Benutzungsordnung für die PC-Pools der Philosophischen Fakultät vom 21. November 2012

Durch die Freischaltung und die Benutzung der PCs in den eHumanities-Pools erklären Sie sich mit der geltenden Benutzungsordnung einverstanden. Diese kann hier vollständig abgerufen werden. Die Benutzungsordnung umfasst unter anderem:

  • Die Computer-Pools „Forschendes Lernen“ (FL-Pool) und „Vermitteltes Lernen“ (VL-Pool) dienen den Zwecken des wissenschaftlichen Arbeitens, der Forschung und der Lehre.
  • Im gemeinsamen Interesse aller Benutzer muss in allen Benutzungsbereichen Ruhe herrschen. Rauchen, Essen und Trinken sowie die Mitnahme von Lebensmitteln sind nicht gestattet, ebenso jedes Verhalten, das die Arbeit anderer stört oder erschwert.
  • Die Benutzer haben alles zu unterlassen, was eine ruhige Arbeitsatmosphäre stört.
  • Das Telefonieren ist in den Räumen der PC-Pools nicht gestattet.
  • Es darf nichts auf den Tischen oder im Pool liegen bleiben. Es dürfen keine Arbeitsplätze blockiert werden. Liegengelassene Gegenstände werden entfernt.
  • Eine Reservierung der Geräte ist nicht möglich. Die Rechner müssen bei Abwesenheit von mehr als etwa fünf Minuten für die Benutzung durch andere freigegeben werden.
  • PCs mit angeschlossenem Scanner sind vorrangig für das Scannen von Dokumenten gedacht. Sie sind von anderen BenutzerInnen freizugeben, wenn sie jemand für diesen Zweck nutzen möchte.
  • Der PC mit angeschlossenem Buchscanner im VL-Pool ist ausschließlich für die Benutzung des Buchscanners freigegeben.
  • Alle technischen Geräte sind ausschließlich vom Administrator zu warten.
  • Der/die BenutzerIn haftet für alle Schäden, die er durch Nichtbeachtung der Benutzungsordnung oder der zu ihrer Durchführung erlassenen Anordnungen verursacht hat.
  • Das Aufsichtspersonal übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Arbeitsmaterialien und Gegenstände (Bücher, Notebooks, Taschen etc.). Sämtliche Gegenstände sind beim Verlassen des Pools vom Arbeitsplatz zu entfernen und mitzunehmen.
  • Den Anweisungen des Aufsichtpersonals ist jederzeit und in vollem Umfang Folge zu leisten. Auf Verlangen des Aufsichtpersonals ist der Studierendenausweis, der den/die NutzerIn als StudentIn der Philosophischen Fakultät ausweist, vorzuweisen.
  • Das Pool-Personal ist berechtigt, Kontrollmaßnahmen zu ergreifen, die zur Sicherung der Pools erforderlich sind.

Nutzungsprioritäten

Die Nutzung des PC-Pools Forschendes Lernen ist allen Studierenden und Lehrenden der Philosophischen Fakultät möglich, die über einen Mitarbeiter- oder einen S-Mail-Account verfügen. Voraussetzung für die Nutzung ist eine einmalige Freischaltung, die entweder bei der Aufsicht des PC-Pools Forschendes Lernen oder des PC-Pools Vermitteltes Lernen erfolgen kann. Nach dieser Freischaltung können die Rechner beider Pools genutzt werden.

Sperrung von Benutzer*innen

Den Anweisungen der Aufsicht ist Folge zu leisten. Bei Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen des Pools ist die Sperrung der betreffenden Benutzer möglich.

Wenn das Aufsichtspersonal einzelne Nutzer_innen sperrt erfolgt automatisch eine Meldung bei der Koordination der PC-Pools, die sich dann mit den betroffenen NUtzer_innen in Verbidnung setzt. Wenn Sie von einer Sperrung betroffen sind und nicht kontaktiert wurden wenden Sie sich bitte an die Koordination der PC-Pools. Die Kontaktdaten finden Sie hier oder nutzen Sie das Kontaktformular.